Fast jeder wird in seinem Autofahrerleben schon einmal an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen sein. Hier geht es oft einfach um eine schnelle und professionelle Geltendmachung und Abwicklung der Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Man darf sich hier vom gegnerischen Haftpflichtversicherer nicht „über den Tisch ziehen lassen“.
Der Geschädigte selbst verfügt oft nicht über die Erfahrung, die es ihm erlaubt, wirklich alle Schadenspositionen geltend zu machen und vor allem auch wertmäßig voll auszuschöpfen. Dies gilt auch bei der mitunter schwierigen Ermittlung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen oder weitergehenden Schadensersatzansprüchen bei ernsteren Körperverletzungen (beispielsweise bei Dauerschäden bzw. Erwerbsminderung).
Auch hier arbeiten wir eng mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um Ihre Schadensersatzansprüche schnell und effektiv abzuwickeln.
Bei Verkehrsunfällen ist es aber oft auch so, dass die Sachlage bzw. die Rechtslage unklar ist. Jeder Unfallbeteiligte hat den Unfall und das Zustandekommen des Unfalls anders gesehen und versucht, das Unfallgeschehen in seinem Sinne einseitig darzustellen und hierfür manchmal auch gleich schon die passenden Zeugen zu präsentieren. Die Haftpflichtversicherungen greifen diese Verteidigungsmanöver dann gerne auf, und es muss dann vor Gericht der Kampf gegen die erfahrenen Versicherungen aufgenommen werden, damit noch ein möglichst optimales Ergebnis herausgeholt werden kann.
Ein letzter Hinweis: Selbst in scheinbar „leichteren“ oder „eindeutigen“ Fällen ist der gegnerische Haftpflichtversicherer verpflichtet, ihnen die Anwaltskosten zu erstatten. Aus diesem Grund spricht nichts dagegen, auch dann, und sei es auch nur zu Arbeitserleichterung und zur Prüfung aller denkbaren Schadenspositionen, den Anwalt zu beauftragen, auch um sicher zu gehen, dass ein vermeintlich zweifelsfreier Fall sich dann doch noch wendet.