Scheidung

Wenn eine Ehe zerbricht, ist die Scheidung oft der letzte Schritt. Viele Regelungen, gerade zum Kindesunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt, sind dann häufig schon aufgrund der Trennung erfolgt, ebenso wie eine Regelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. Umgangsrecht hinsichtlich gemeinsamer Kinder.

Oft ist es aber so, dass mit dem Scheidungsverfahren doch noch wichtige Fragen zu klären sind. Zwingend muss der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt werden, also die Aufteilung der Rentenanwaltschaften, die beide Ehegatten während der Ehe erworben haben.

Spätestens mit der Scheidung stellt sich noch die Frage nach dem sogenannten Zugewinnausgleich und nach dem Unterhalt für die Zeit nach der Ehescheidung. Da das Gericht über die Scheidung grundsätzlich nur zusammen mit anderen streitigen Fragen entscheiden kann, können Streitigkeiten wegen dieser sogenannten Folgesachen zur Folge haben, dass die Scheidung massiv verzögert wird. Manchmal wird dies sogar als Druckmittel eingesetzt, um den anderen Partner, der möglicherweise eine neue Ehe eingehen will, zum Nachgeben in einer dieser sogenannten Folgesachen zu drängen.

Oftmals ist die Scheidung aber auch der unkomplizierte Schlusspunkt einer Ehe und kann, wenn die Sache richtig angegangen wird, binnen weniger Monate „über die Bühne gehen“.

Grundsätzlich kann die Scheidung erst nach Ablauf eines Jahres erfolgen. Den Antrag können wir in der Regel aber schon einige Monate früher stellen. Ausnahmsweise geht dies auch noch früher, wenn ein Festhalten an der Ehe für einen Ehepartner unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist.

In der Regel ist zunächst zu klären, ab wann die Trennung im Rechtssinne eingetreten ist. Eine Trennung setzt dabei nicht unbedingt voraus, dass ein Ehegatte aus der ehelichen Wohnung auszieht. Dies ist in vielen Fällen ja auch aus finanziellen Gründen nicht so einfach. Es muss dann aber dem Gericht im Einzelnen dargelegt und notfalls auch bewiesen werden, dass die beiden Eheleute, soweit dies im Rahmen einer Wohnung oder eines Hauses möglich ist, getrennt leben.

Die Voraussetzungen der Scheidung wären zunächst im Gespräch abzuklären, auch damit diese ggf. noch kurzfristig herbeigeführt werden können. Dabei wird dann auch der Reihe nach abgeklärt, ob und wo es über die Scheidung hinaus noch weiteren Klärungsbedarf bzw. Handlungsbedarf gibt.