Abwicklung des Nachlasses

Nach dem Erbfall stehen die Erben oft da und wissen nicht, was sie tun müssen, um den Nachlass zu sichern, zu verwalten und aufzuteilen. Anfangs geht es in erster Linie um die Erwirkung eines Erbscheins. Wer sich im Testament übergangen fühlt, kann und muss seine Interessen schon früh im Erbscheinsverfahren vertreten und geltend machen.

In der weiteren Abwicklung geht es sodann um die Umschreibung von Immobilien, den Zugriff auf Bankguthaben und namentlich die lästige Einreichung einer Erbschaftsteuererklärung.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Erbengemeinschaft grundsätzlich auf ihre Aufhebung ausgerichtet (Nachlassauseinandersetzung). Sind mehrere Erben vorhanden, kann auch die Erbauseinandersetzung zwischen den einzelnen Erben Schwierigkeiten und leider auch Streit aufwerfen. Gerade hier ist die Einschaltung eines Anwalts auch zur Versachlichung der Erbauseinandersetzung zwischen möglicherweise zerstrittenen Erben von erheblichem Vorteil.

Für eine solche Auseinandersetzung kann zwar die Hilfe des Gerichts in Anspruch genommen werden (sog. Erbteilungsklage). Dies ist jedoch sehr kompliziert, zeitraubend und nicht zuletzt kostspielig. Es sollte immer versucht werden, im sachlichen Dialog eine Regelung im Guten herbeizuführen.