Erbrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Erbrechts zerfällt in zwei Bereiche. Zunächst geht es um die Beratung des Mandanten bei der Planung seines Nachlasses und der Gestaltung des Testaments, im Einzelfall kann auch ein Erbvertrag ausgearbeitet werden.

Nach Eintritt des Erbfalls benötigen dann die Hinterbliebenen Hilfe bei der Auslegung des Testaments und der Abwicklung des Nachlasses.

Wer enterbt ist, kann grundsätzlich seinen Pflichtteil geltend machen.

Zu beachten sind ferner noch besondere erbrechtliche Regeln für Eheleute.