Verkehrsrecht

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Im Verkehrsrecht sind zunächst zwei große Bereiche zu unterscheiden, nämlich die Vertretung in Bußgeldverfahren oder Strafverfahren wegen der Übertretung verkehrsrechtlicher Vorschriften.

In diesem Zusammenhang steht auch die Vertretung gegenüber der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts, wegen der Erteilung, Wiedererteilung oder auch wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bei Verkehrsunfällen steht regelmäßig die Geltendmachung und Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen bzw. Schmerzensgeldansprüchen im Vordergrund, also der gesamte Bereich der sogenannten Unfallregulierung bzw. Schadenregulierung.

Und zu guter Letzt: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, braucht zunächst einmal ein Auto oder ein sonstiges Fahrzeug. Auch rund um den Kauf bzw. den Verkauf eines Autos ist häufig anwaltlicher Beistand nötig, beispielsweise bei Gewährleistungsansprüchen, weil das Auto einen Sachmangel aufweist, oder im Falle einer arglistigen Täuschung.