Kosten

Unser Honorar berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dies bietet für Sie u.a. den Vorteil, dass unser Honorar von einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung voll getragen wird.
In bestimmten Rechtssachen ist auch eine individuelle Honorarvereinbarung möglich und sinnvoll, etwa in Form eines Pauschal- oder Stundenhonorars.

Für ein erstes Beratungsgespräch von Verbrauchern liegt die Gebühr zwischen 10 und maximal 190 €  zzgl. MwSt. Bei Gesprächsbeginn kann dies sogleich abgeklärt werden. Auch etwaige weitere Kosten können wir Ihnen gerne erläutern. Und: Überraschende Gebührenrechnungen nach einem kurzen Orientierungsgespräch hat bei uns noch kein Mandant erhalten.

Vielleicht sind Sie ohnehin rechtsschutzversichert. Die Beantragung von Versicherungsschutz übernehmen wir gerne für Sie.
In vielen Fällen, z.B. bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen oder falls sich der Gegner im Verzug befindet, müssen Ihnen die Kosten ohnehin von der Gegenseite erstattet werden; auch darum kümmern wir uns.

Wenn Sie einen Prozess nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, so lässt sich für die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten Prozesskostenhilfe beantragen. Wir können dies für Sie tun. Dazu benötigen wir ein Formular, das wir entweder gemeinsam ausfüllen oder das Sie hier herunterladen und uns ausgefüllt mit den nötigen Unterlagen hereingeben können. Ähnliches gilt für die außergerichtliche Vertretung, wofür dann Beratungshilfe auf diesem Formular beantragt werden kann