Eine Abmahnung ist gewissermaßen eine Vorstufe zum Ausspruch einer fristgerechten oder zu einer fristlosen Kündigung, wenn die Kündigung auf ein angebliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers gestützt werden soll. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, ist dies ein Alarmsignal. Es kann bedeuten, dass der Arbeitgeber beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis alsbald zu beenden. Hierfür wird dann „Material“ gesammelt in Form von Abmahnungen. Ein manchmal erwünschter Nebeneffekt ist es auch, dass der Arbeitnehmer psychisch „mürbe gemacht“ werden soll.
Hiergegen hilft es nur, sich konsequent gegen die Abmahnung zu wehren. Ein sachlich formuliertes Anwaltsschreiben führt oft schon zu einer Klärung, manchmal auch im Rahmen einer nachfolgenden Besprechung. Wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt, kann er auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verklagt werden. Der Arbeitnehmer muss dann minutiös darlegen und beweisen, ob und in welcher Form der in der Abmahnung enthaltene Vorwurf vollständig gerechtfertigt ist.