Testament

Ein Testament wird in der Regel nur angestrebt, wenn der Erblasser mit der gesetzlichen Regelung nicht einverstanden ist. Die gesetzliche Erbfolge ist so gestaltet, dass sie einem vom Gesetzgeber als „typisch“ angenommenen Willen bei der Nachlassverteilung ausgeht. In der Praxis liegen die Dinge häufig anders. Oft sollen andere Personen bedacht werden, auch in Form eines Vermächtnisses. Von besonderer Bedeutung ist es für Eltern häufig, künftig Streit zwischen den Kindern zu vermeiden. Gerade hier sind eine weitsichtige Planung und eine entsprechende Umsetzung im Rahmen eines Testaments sehr wichtig.

Bei der Testamentsgestaltung ist allerdings auch immer zu berücksichtigen, inwieweit nahe Angehörige einen sogenannten Pflichtteilsanspruch geltend machen können. Dies kann mitunter durch angepasste Regelungen vermieden werden.

Gerade bei der Testamentsgestaltung können leicht Fehler gemacht werden, die dann gravierende Folgen haben können, zumal es in der Regel um nicht geringe Vermögenswerte geht. Der Beistand durch einen Experten ist also gerade bei der Erstellung eines Testaments dringend anzuraten.

Im Zusammengang mit der Testamentserstellung kann ich auch beim Abfassen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht behilflich sein.

Um sicher zu gehen, dass das Testament auch in allen Punkten befolgt wird und die Aufteilung des Nachlasses reibungslos erfolgt, kann auch ein Testamentsvollstrecker bestellt werden, worauf Sie bei Bedarf auch auf mich zurückkommen können.

Gerade wenn ein Testament hinterlassen wurde, so ist dies, zumal wenn es ohne fachliche Hilfe geschrieben wurde, oft unklar und muss näher ausgelegt werden. Dies ist eine wichtige Aufgabe des geschulten Erbrechtlers. Fragen stellen sich häufig ob der Erblasser überhaupt testierfähig war, da gerade im höheren Alter mitunter Fälle von Demenz oder psychischer Erkrankungen auftreten. Auch kann das Testament unter Umständen wegen Irrtums, Drohung oder Täuschung angefochten werden. Gerade in diesem Bereich, wo es gewissermaßen „ums Ganze“ geht, ist anwaltlicher Beistand von besonderer Bedeutung.