In jedem Jahr werden viele Millionen von Bußgeldbescheiden wegen Verkehrsverstößen, beispielsweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen erlassen. Sich hiergegen zu wehren ist oft lohnend, insbesondere dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder noch im Vorfeld eine entsprechende Anhörung erhalten, können Sie über einen Anwalt zunächst einmal Akteneinsicht anfordern. Es kann dann gemeinsam überprüft werden, ob man Ihnen wirklich etwas nachweisen kann. Oft fehlt es ja an Lichtbildern oder die Fotos sind nicht aussagekräftig genug. Es kann beispielsweise auch sein, dass der Wagen im sogenannten Tatzeitpunkt von jemand anderem gefahren worden ist. Auch sind die Anforderungen an die Messungen, insbesondere bei Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, recht hoch und bieten häufig Fehlerquellen, die zur Aufhebung des Bußgeldbescheids führen müssen.
Bei Fahrverboten können wir in geeigneten Fällen darauf hinwirken, dass diese (meist aber gegen Erhöhung des Bußgelds) aufgehoben werden. Dies gilt namentlich, wenn das Fahrverbot Sie beruflich stark behindert.
Von besonderer Bedeutung sind Bußgeldverfahren auch dann, wenn der Fahrer, beispielsweise weil er Berufskraftfahrer ist, auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist und deshalb schon deshalb gar keine „Punkte“ in Flensburg gebrauchen kann.
Verkehrsstrafsachen sind zum einen Verfahren wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung, zum anderen Verfahren wegen Verkehrsverstößen im engeren Sinn, beispielsweise wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, aber vor allem auch wegen Fahrens im fahruntüchtigen Zustands (Alkohol, Drogen), wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (sogenannter Unfallflucht) oder wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Die Rechtsfolgen in Verkehrsstrafsachen können besonders schwerwiegend sein. Dies gilt deshalb, weil Verurteilungen hier sehr oft mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis und schon im Vorfeld mit einer Sicherstellung bzw. einem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis schon während des Ermittlungsverfahrens verbunden sind. In diesen Bereichen ist Schutz durch einen erfahrenen Anwalt unbedingt anzuraten. Auch hier wäre sofort über den Anwalt Akteneinsicht vorzunehmen, um nach Möglichkeit noch zu retten, was zu retten ist.
Ein ganz wichtiger Rat: Niemals irgendeine Aussage, sei es schriftlich oder mündlich, bei der Polizei machen, bevor nicht alles mit dem Anwalt besprochen und die Akte eingesehen worden ist! Viele Mandanten haben sich hier schon um Kopf und Kragen geredet, noch bevor sie die Kanzlei überhaupt betreten haben. Es ist immer wieder traurig zu sehen, dass in Fällen, bei denen durchaus noch etwas zu retten wäre, eine erfolgreiche Verteidigung durch eine verfrühte Aussage des Mandanten erschwert wird. Niemand muss bei der Polizei eine Aussage machen, nicht als Beschuldigter und auch nicht als Zeuge! Es wäre zumindest erst einmal ein Beratungsgespräch zu führen. Gerade hierfür stehe ich – wie auch sonst – , wenn es irgendwie geht, auch noch am selben Tag oder auch nach Feierabend zur Verfügung.